Shopping Tipps
Bei Lieferung des Neugeräts Ihr Altgerät einfach kostenlos mitgeben.
Beim Kauf eines Elektro- und Elektronikgerätes haben Sie nach Gesetz die Möglichkeit, ein Altgerät kostenlos abzugeben. Voraussetzung ist, dass das Altgerät der gleichen Geräteart wie das Neugerät angehört und im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt.
Zudem sieht das Gesetz vor, dass Sie bei der Lieferung des Neugeräts Ihr Altgerät kostenlos mitgeben können. Dies gilt im Fernabsatz für Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 1, 2 und 4 des Elektrogesetzes. Ob ein Gerät in eine dieser Kategorien fällt, sehen Sie immer auf der Seite des jeweiligen Gerätes.
So einfach funktioniert es:
Wichtig: Abhängig von Gewicht und Größe eines Altgerätes kann es sein, dass eine gesonderte Abholung veranlasst werden muss. Sollte das der Fall sein, steht dies ebenfalls auf der Seite des Artikels.
Bitte beachten Sie:
Sie können Altgeräte grundsätzlich auch bei jeder zugelassenen Sammel- oder Rücknahmestelle, zum Beispiel beim lokalen Wertstoffhof oder Recyclinghof zurückgeben. Sammelstellen in Ihrer Nähe finden Sie unter: take-e-back.de